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Ab sofort Handyverbot

Smartphone-Verbot an Oberschule Leisnig

Fünftklässler vergessen in der Pause Essen, Trinken und den Gang zur Toilette – weil sie am Smartphone daddeln müssen. An der Apian-Oberschule Leisnig ist nun Schluss damit.

 

Die "Döbelner Allgemeine" berichtet am 26.März:
Von Steffi Robak


An der Peter-Apian-Oberschule in Leisnig herrscht ab jetzt Handy-Verbot. Schulleiterin Kristin Dorias-Thomas hat die Entscheidung, die in die Hausordnung der Schule einfließt, mit allen Gremien intensiv diskutiert, also mit Vertretungen der Lehrer, Eltern und Schüler.
Das Unvermögen gerade der jüngsten Schüler im Umgang mit dem Smartphone habe Formen angenommen, die nicht mehr hinnehmbar sind. Weil in der Pause noch schnell ein Spiel zu Ende gespielt oder ein nächstes Level erreicht werden muss, vergesse das Kind, die Pause für das Essen oder Trinken zu nutzen.

Pausenzeit gilt dem Smartphone
Das Spielen geschehe unter Druck, zum Beispiel gegen einen Klassenkameraden bestehen zu müssen, der das Spiel ebenfalls spielt. Die Kinder seien nicht vorbereitet auf die nächsten 45 Minuten Unterricht. Sogar der Toilettengang werde vergessen – weil sich das Kind dazu gezwungen fühlt, dem Telefon seine Aufmerksamkeit zu widmen. „Das hat seine Grenzen, wenn die Kinder auf den Schulalltag nicht vorbereitet sind, der in der Hauptsache aus Unterricht besteht“, so die Schulleiterin. Es sei Zeit gewesen für Regeln, die den Schülern den Druck nehmen.


„Interessanterweise plädierte der Schülerrat für ein Handyverbot bis in die höheren Klassenstufen“, informiert Dorias-Thomas. Zunächst stand zur Debatte, für ältere Schüler das Handyverbot zu lockern. Die intensivste Diskussion gab es mit Eltern. „Da wurden stets wechselnde hypothetische Was-wäre-wenn-Szenarien in den Raum gestellt“, so die Schulleiterin weiter.

Telefon aus und ab damit in den Rucksack
Da das Sekretariat während des gesamten Schultags besetzt sei, könne von dort in einem etwaigen Notfall das Elternhaus verständigt werden. Es bestehe schlichtweg keine dringende Notwendigkeit, dass ein Schulkind das Telefon während der Schulzeit stets angeschaltet und empfangsbereit bei sich tragen muss. Die Telefone sollen ausgeschaltet und im Schulrucksack verwahrt werden, kommen jedoch durchaus als Unterrichtsmittel in konkreten Fällen zur Anwendung.


Das Thema hat gerade Aufwind: Momentan haben die Apianer ständig die Polizei im Haus, Beamte vom Fachdienst Prävention der Polizeidirektion Chemnitz. Sie halten Unterricht, in dem es um Gewalt- sowie Eigentumsdelikte geht, aber auch um den Umgang mit modernen Medien, im Speziellen Smartphones und die damit anwendbaren Apps.

Den Jüngsten fehlt Medienerziehung
Neu ist die Diskussion über Handyverbote an Schulen nicht. Die Bildungseinrichtungen der Umgebung handhaben das unterschiedlich. In Leisnig liegt der Auslöser in einer Beobachtung, die sich in den vergangenen zwei, drei Jahren laut Schulleiterin spürbar verschärfte. Einem Großteil der neuen Fünftklässlern fehle jedwede Medienerziehung. Sie schwimmen in der mobilen Kommunikationswelt der Smartphones und Apps, sind völlig überfordert. Die Unterrichtspause verbringen sie am Smartphone, statt sich für den nächsten Unterricht zu erholen.

Eltern sollen erzieherische Grundarbeit leisten
Dorias–Thomas vermutet: „Nach dem behüteten, geschützten Alltag in der Grundschule schicken die Eltern ihr Kind mit dem neu gekauften Smartphone – das Kind ist ja nun groß – an die weiterführende Schule. Das Gerät ist schnell gekauft. Sich mit dem Kind zusammen mit den Möglichkeiten und Grenzen auseinanderzusetzen, die Mühe machen sich nur wenige Eltern.“ Manche würden sogar meinen, das übernehme die Schule. Doch Dorias-Thomas stellt klar: Eine gewisse erzieherische Grundarbeit sollten die Kinder auf jeden Fall von Zuhause mit bekommen, „das leistet die Schule nicht.“

Schadensersatzpflichtig ab sieben Jahren
Mit Angaben zu persönlichen Daten müsse dringend Vorsicht walten. Und juristische Fallstricke lauern auch auf Kinder, die Fotos, Filme, persönliche Daten anderer ungefragt ins Netz stellen. Schadensersatzpflichtig sind Kinder ab dem Alter von sieben Jahren.
Polizeihauptkommissar Jens Jentzsch erläuterte den Schülern anhand eines Films, welche Verwicklungen wegen eines verloren gegangenen Handys und den darauf befindlichen privaten Fotos entstehen können.


Jentzsch sagt: „Während Cyberkriminalität in der Strafverfolgung bisher vor allem in Form des organisierten Verbrechens von sich reden machte, reagieren seit etwa zwei bis drei Jahren Eltern zunehmend sensibel bei Verstößen gegen bestimmte Persönlichkeitsrechte in Verbindung mit ihren Kindern.“

Smartphone-Umgang des Kindes im Blick haben
Jentzsch hält die Diskussion um die Datenschutzgrundverordnung für einen Auslöser dieses Phänomens. „Doch man muss dann konsequenterweise auch den Umgang der eigenen Kinder mit dem Smartphone im Blick haben“, sagt der Polizist.


Seit dem 18. März gilt nun also an der Leisniger Apian-Schule das Handyverbot. Die erste Sensibilisierungswoche ist gelaufen. Die Schulleiterin macht durchweg positive Beobachtungen: Die Schüler kommunizieren wieder intensiver miteinander, geben eher ihrem Bewegungsdrang nach. Der Schulhof wurde schließlich genau dafür umgestaltet, mit eigens dafür angelegten Ballspielfeldern.

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