Schulsozialarbeiterin
Wozu braucht es Schulsozialarbeit?
Schulsozialarbeit arbeitet nach § 13a des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes und hat zum Ziel junge Menschen im individuellen Prozess des Erwachsen – Werdens zu begleiten und sie dabei zu unterstützen, eigene Fragen und Themen in der Lebensbewältigung zu bearbeiten.
Dabei ist sie auf die individuellen Lebenslagen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Schulsozialarbeit fördert die Möglichkeiten für alle an der Schule lernenden Kinder und Jugendlichen, in einem gesunden Umfeld zu lernen und entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Interessen gefördert zu werden.
Dazu bietet Schulsozialarbeit folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Beratungsgespräche (unterliegen der Schweigepflicht)
- konkrete Einzelfallhilfen (mit eventueller Vermittlung / Begleitung zu weiterführenden Institutionen)
- Konflikthilfe in Form von Beratung, Mediation und Coaching
- Projektarbeit (Sucht-, Gewaltprävention ...)
- sozialpädagogische Gruppenarbeit (z.B. Soziales Lernen)
- Kinderschutz und Intervention bei Kindeswohlgefährdung, Unterstützung in Krisen
- Zusammenarbeit mit Eltern und Netzwerkarbeit (Kooperation mit Schulleitung, Lehrer:innen, offene Kinder- und Jugendarbeit, Erziehungsberatungsstelle…)
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